Die Teilnehmer werden angesichts ständig steigender Energiekosten zu wirtschaftlichen Fahrzeugführern ausgebildet. Sie werden in der Theorie von Fachpersonal geschult.
Fahrer, die nach dem 10.09.2008 den Führerschein D, DE, D1 oder D1E und Fahrer, die nach dem 10.09.2009 den Führerschein Klasse C, CE, C1 oder C1E erworben haben und anschließend gewerblich fahren möchten, müssen eine Grundqualifikation gemäß BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) nachweisen.
Die Grundqualifikation können Sie bei uns durch die Teilnahme des Lehrgangs „Beschleunigte Grundqualifizierung Güterverkehr“ erwerben. Außerdem muss eine theoretische Prüfung, die 90 Minuten dauert, bei der zuständigen IHK abgelegt werden.
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 Minuten, inkl. 10 Fahrstunden). Erforderlich ist das erfolgreiche Ablegen der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer, für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen, Industrie- und Handelskammer.
Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden. Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Lehrplan für die beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG Regelprüfung Lkw
Deutschkenntnis in Wort und Schrift